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24RECHNERRechnen. Verstehen. Entscheiden.

Änderungen & Korrekturen

Rechner sind Software: Rechtsstände ändern sich, Werte werden angepasst, Fehler werden korrigiert. Wir dokumentieren das hier öffentlich — stille Korrekturen gibt es bei uns nicht. Fehler gefunden? Schreib uns an kontakt@24rechner.de — Rechenfehler behandeln wir am selben Tag.

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  1. KORRarbeitslosengeldv2026.2Arbeitslosengeld: in den Steuerklassen V und VI war der Betrag zu niedrig

    Wir haben in den Steuerklassen V und VI zu viel fiktive Lohnsteuer angesetzt und dadurch ein zu niedriges Arbeitslosengeld ausgewiesen. Der Fehler: für diese beiden Steuerklassen schreibt der amtliche Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums zwei ineinandergreifende Schritte vor. Wir hatten nur den inneren umgesetzt (die Differenzformel des § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG) und den äußeren weggelassen — er begrenzt das Ergebnis an drei Stufengrenzen und schreibt darüber mit 42 beziehungsweise 45 Prozent linear fort. Ohne diese Begrenzung stieg die Steuer zu steil an. Wer betroffen war und wie stark: ausschließlich die Steuerklassen V und VI. In den Steuerklassen I, II, III und IV war und ist die Berechnung unverändert richtig — wir haben das über 289 Einkommensstufen von 6.000 bis 150.000 Euro gegengerechnet, ohne eine einzige Abweichung. In Klasse V und VI hing die Abweichung stark vom Verdienst ab: bei 2.500 Euro Monatsbrutto waren es rund 11 Euro zu wenig im Monat, bei 4.000 Euro unter einem Euro, bei 6.000 Euro rund 89 Euro und bei 7.500 Euro rund 193 Euro (Klasse VI: rund 198 Euro). Die Richtung war immer dieselbe: der angezeigte Betrag war zu NIEDRIG, nie zu hoch. Wer sich an unserer Zahl orientiert hat, hat sein Arbeitslosengeld also unterschätzt — der Bescheid der Agentur für Arbeit fiel höher aus als unsere Anzeige. Was wir geändert haben: die Lohnsteuer rechnet dieser Rechner nicht mehr selbst. Er ruft jetzt dieselbe Umsetzung des amtlichen Programmablaufplans auf, die wir für den Brutto-Netto-Rechner gebaut und gegen alle 516 Werte der beiden amtlichen Prüftabellen des Bundesfinanzministeriums geprüft haben. Zwei Tests, die die Schwäche bisher mit einer bewusst groben Toleranz umgangen haben, prüfen jetzt exakte Werte.

  2. NEUbrutto-nettov2026.1Brutto-Netto-Rechner veröffentlicht — Lohnsteuer gegen 516 amtliche Sollwerte geprüft

    Grundlage der Lohnsteuer ist ausschließlich der Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums für 2026 (Anlage 1, Stand 12. November 2025), der nach § 39b Absatz 6 EStG verbindlich ist. Wir haben ihn Modul für Modul umgesetzt — bis hin zu den Rundungsvorschriften, die an jedem einzelnen Kasten des Ablaufplans stehen. Dasselbe Dokument enthält auf seinen letzten beiden Seiten zwei amtliche Prüftabellen: 43 Bruttostufen mal sechs Steuerklassen, einmal für gesetzlich Versicherte und einmal für nicht Versicherte. Unsere Berechnung trifft alle 516 dieser Werte auf den Euro genau. Das ist nachprüfbar: die Tabellen liegen als Datei im Projekt, der Test läuft bei jedem Build mit. Die Sozialabgaben kommen aus drei getrennten Rechtsakten: die Beitragssätze aus der Bekanntmachung des Bundesarbeitsministeriums vom 25. November 2025, der Pflegesatz aus der Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 und die Beitragsbemessungsgrenzen aus der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026. Ehrlich gesagt, was der Rechner NICHT kann: Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden nach einem eigenen Verfahren besteuert und sind nicht enthalten, ebenso wenig geldwerte Vorteile, betriebliche Altersvorsorge und das Faktorverfahren bei der Steuerklassenkombination III/V. Die Kappung der Kirchensteuer bilden wir nicht ab, der Rechner rechnet dort also eher zu hoch als zu niedrig. Und der Kirchensteuersatz ist eine Eingabe, keine Annahme: ihn setzt nicht der Staat fest, sondern deine Religionsgemeinschaft.

  3. INFOkrankengeldv2026.2Krankengeld-Rechner sagt jetzt, für wen er NICHT rechnet

    Der Rechner bemisst das Krankengeld nach § 47 SGB V — also so, wie es für abhängig Beschäftigte gilt. Für mehrere Gruppen gelten aber andere Bemessungsregeln, und darauf hat die Seite bisher nicht hingewiesen: Wer Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Qualifizierungs- oder Übergangsgeld bezieht, bekommt Krankengeld nach § 47b SGB V grundsätzlich in Höhe dieser Leistung; für freiwillig versicherte Selbstständige, Künstlersozialversicherte, Landwirte und Seeleute gelten eigene Regelentgelt- und Satzungsregeln (§ 47 Abs. 3 bis 5 SGB V); und bei Grenzgängern, deren Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht hat, tritt an die Stelle des Nettoarbeitsentgelts das um die Sozialversicherungsbeiträge geminderte Regelentgelt. Wen es betrifft: an der Berechnung hat sich NICHTS geändert, kein bisher angezeigter Wert war falsch — für abhängig Beschäftigte, also den Fall, für den der Rechner gedacht ist, rechnet er unverändert. Falsch war das Schweigen: Angehörige der genannten Gruppen konnten eine Zahl bekommen, die für sie nicht gilt, ohne dass die Seite das gesagt hat. Sie sehen jetzt einen Hinweis mit Verweis auf ihre Krankenkasse.

  4. KORRkrankengeldv2026.1Tabelle „Krankengeld nach Bruttoeinkommen“ rechnete mit angenommenen Nettowerten

    Die Tabelle auf der Krankengeld-Seite zeigte je Bruttoeinkommen einen Krankengeldbetrag und eine voraussichtliche Auszahlung. Beide Werte hingen an Nettobeträgen, die wir zur Veranschaulichung angenommen hatten (Steuerklasse I, alleinstehend, kinderlos) — ausgewiesen war das nur in der Fußnote. Das war zu wenig: der 90-Prozent-Deckel des § 47 Abs. 1 Satz 2 SGB V hängt am Netto, also hat eine angenommene Zahl mitbestimmt, welcher Betrag in der Zeile stand, während die Spaltenüberschrift den Eindruck erweckte, das folge aus dem Bruttoeinkommen. Die Tabelle zeigt jetzt ausschließlich 70 Prozent des Regelentgelts — die einzige Größe, die allein vom Brutto abhängt — und sagt dazu, dass der tatsächliche Betrag durch den Netto-Deckel niedriger ausfallen kann. Die Spalte mit der angenommenen Auszahlung ist ersatzlos entfallen. Wen es betrifft: kein mit dem Rechner selbst ermittelter Wert war falsch. Wer oben sein eigenes Brutto und Netto eingegeben hat, hat immer korrekt gerechnete Zahlen gesehen; betroffen war allein die Beispieltabelle darunter. Damit so etwas nicht wiederkommt, bricht der Seitenbau jetzt ab, falls in einer Tabellenzeile doch ein Netto-Deckel greifen sollte, statt eine falsch beschriftete Zahl auszuliefern.

  5. NEUkrankengeldv2026.1Krankengeld-Rechner veröffentlicht — Netto ausdrücklich als Näherung

    Grundlage: §§ 44 ff. und § 223 SGB V, das Gemeinsame Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung und die Beitragsbemessungsgrenze 2026 aus der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung. Der Rechner trifft vier amtliche Beispiele des Rundschreibens vom 11.12.2024. Ehrlich gesagt, was hier NICHT belegt ist: für die Rundung beim Abzug der Sozialversicherungsbeiträge vom Krankengeld gibt es keine amtliche Fundstelle, und kein amtliches Beispiel rechnet bis zum Netto durch. Deshalb ist das Brutto-Krankengeld das Hauptergebnis, und das Netto wird ausdrücklich als NÄHERUNG ausgewiesen — mit einem Hinweis, der technisch nicht weggelassen werden kann. Den genauen Betrag setzt deine Krankenkasse per Bescheid fest.

  6. NEUarbeitslosengeldv2026.1Arbeitslosengeld-Rechner veröffentlicht

    Grundlage: SGB III (§§ 147, 148, 149, 151, 153, 158, 159), der Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a EStG und der Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums für 2026. Der Rechner rechnet den vollständigen Weg: Bemessungsentgelt, Sozialversicherungspauschale, Lohnsteuer nach Steuerklasse, Solidaritätszuschlag, Leistungsentgelt, Leistungssatz von 60 oder 67 Prozent und die Anspruchsdauer nach Versicherungszeit und Lebensalter. Geprüft gegen zwölf amtliche Beispiele, darunter die Kug-Tabelle 2026 und die Prüftabelle des Bundesfinanzministeriums — bei den Steuerklassen I bis IV auf den Cent genau. Ein Detail bleibt offen und wird als Hinweis ausgegeben: bei den Steuerklassen V und VI kann die Rechnung an den Grenzen der Tarifzonen von der amtlichen Software abweichen, weil eine Zwischenrundung des Programmablaufplans nicht veröffentlicht ist. Lieber ein sichtbarer Hinweis als falsche Genauigkeit.

  7. NEUkinderzuschlagv2026.1Kinderzuschlag-Rechner veröffentlicht

    Grundlage: § 6a BKGG, das Merkblatt Kinderzuschlag und die Fachlichen Weisungen der Familienkasse (DA-KiZ), Stand 24.08.2026. Der Rechner trifft neun amtliche Beispielrechnungen, darunter den schwierigen Fall, in dem das sonstige Einkommen allein schon den Bedarf übersteigt, und die anteilige Verteilung in Patchwork-Familien. Bewusst offen ausgewiesen: die Prüfung der Hilfebedürftigkeit ist eine eigene Anspruchsvoraussetzung, die dieser Rechner noch nicht mitrechnet — das Ergebnis trägt deshalb immer einen Hinweis darauf. Der Elternanteil an den Wohnkosten ist ab dem sechsten Kind nur einfach belegt und wird dort mit Warnhinweis ausgegeben.

  8. NEUelterngeldv2026.1Elterngeld-Rechner veröffentlicht — mit bewusst begrenztem Einstieg

    Grundlage: BEEG in der für Geburten ab dem 1. April 2025 geltenden Fassung, Quellen am 24.08.2026 geprüft. Der Rechner trifft 19 amtliche Beispielrechnungen: Ersatzrate mit Ab- und Aufschmelzung, Mindest- und Höchstbetrag, Geschwisterbonus, Mehrlingszuschlag, Elterngeld Plus und die Einkommensgrenze von 175.000 Euro. Wichtig und bewusst so entschieden: der Rechner steigt beim Elterngeld-Netto ein, das du eingibst — er rechnet es NICHT aus deinem Bruttolohn aus. Grund: die pauschalen Abzüge nach § 2e BEEG hängen unter anderem am kassenindividuellen Zusatzbeitrag, und dafür gibt es keine belastbare amtliche Grundlage, die für jeden gilt. Lieber ein Rechner, der ab einem ehrlichen Startwert exakt rechnet, als einer, der eine Zahl erfindet und damit alles Weitere verfälscht.

  9. NEUurlaubsanspruchv2026.1Urlaubsanspruch-Rechner veröffentlicht

    Grundlage: Bundesurlaubsgesetz (§§ 1, 3 bis 7, 13), § 208 SGB IX für den Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung, § 17 BEEG für die Kürzung während der Elternzeit und § 19 JArbSchG für den Jugendurlaub. Quellen am 24.08.2026 geprüft. Der Rechner trifft die Umrechnungstabelle des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages und sieben Beispielrechnungen des Bundesarbeitsgerichts, darunter die Kurzarbeit-Null-Formel (9 AZR 225/21) und die Regel, dass bei einem Austritt in der zweiten Jahreshälfte nicht gezwölftelt wird (9 AZR 51/16). Bewusst nicht berechnet: die Kürzung wegen Wehrdienst — dafür gibt es nur eine einzige Quelle. Wer ganzjährig schwerbehindert, aber nur einen Teil des Jahres beschäftigt ist, bekommt bewusst keine Zahl, sondern einen Hinweis: die amtlichen Quellen klären diesen Fall nicht, und Raten wäre hier schlimmer als Schweigen.

  10. NEUabfindungv2026.1Abfindungsrechner veröffentlicht

    Grundlage: § 1a und § 10 KSchG, die Fünftelregelung nach § 34 EStG mit dem Einkommensteuertarif des Veranlagungszeitraums 2026 (§ 32a EStG), der Solidaritätszuschlag nach dem SolzG 1995 und das Ruhen des Arbeitslosengeldes nach § 158 SGB III. Alle Werte am 24.08.2026 an den amtlichen Quellen geprüft. Der Rechner trifft die Beispiele 5.3 und 5.4 aus Merkblatt 17 der Bundesagentur für Arbeit sowie die Anrechnungstabelle der Fachlichen Weisungen zu § 158 SGB III. Bewusst nicht als Rechenergebnis ausgewiesen: der Progressionsvorbehalt beim Arbeitslosengeld und der Beitrag freiwillig gesetzlich Versicherter — für beide gibt es keine amtlich belegte Rechenformel, sie erscheinen deshalb als Hinweis statt als Zahl. Die 10-Prozent-Grenze der Finanzverwaltung zur Zusammenballung ist eine Nichtbeanstandungsgrenze, kein Tatbestandsmerkmal (BFH IX R 46/14); der Rechner verwendet sie deshalb nur als Hinweistext und nie als Bedingung.

  11. NEUgrundsicherungsgeldv2026.1Grundsicherungsgeld-Rechner veröffentlicht

    Grundlage: SGB II in der seit dem 1. Juli 2026 geltenden Fassung, Regelbedarfe nach der RBSFV 2026 (Nullrunde mit Besitzschutz), Quellen am 24.08.2026 geprüft. Der Rechner trifft alle sechs Beispielrechnungen des BMAS und vier amtliche Beispiele der Bundesagentur für Arbeit, darunter die vollständige Prozenttabelle für den Mehrbedarf Alleinerziehender und die Freibetragsstaffel des § 11b Abs. 3 SGB II. Abgebildet sind Regelbedarfe, Mehrbedarfe, Unterkunft und Heizung samt der seit dem 1. Juli 2026 geltenden Deckelung auf das Anderthalbfache während der Karenzzeit sowie die Einkommensanrechnung. Nicht abgebildet sind Sanktionen, die Vermögensprüfung als Entscheidung, Bildung und Teilhabe im Einzelnen sowie Darlehen; darauf weist der Rechner am Ergebnis hin.

  12. NEUwohngeldv2026.1Wohngeld-Rechner veröffentlicht

    Grundlage: §§ 9–19 WoGG mit den Anlagen 1 bis 3 in der ab 01.01.2025 geltenden Fassung, Quellen am 24.08.2026 geprüft. Der Rechner ist gegen alle elf Rechenbeispiele des BMWSB und zwei Beispiele des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW getestet und trifft deren ungerundete Ergebnisse. Abgebildet sind Höchstbeträge nach Mietenstufe, Heizkosten- und Klimakomponente, die Zehn-Prozent-Stufen des § 16 WoGG, die Freibeträge der §§ 17 und 17a sowie Mischhaushalte nach § 11 Abs. 3. Nicht abgebildet sind Härtefallregelungen und Sonderfälle bei Wohnheimen; darauf weist der Rechner am Ergebnis hin.

  13. NEUkuendigungsfristv2026.1Kündigungsfrist-Rechner veröffentlicht

    Grundlage: § 622 BGB, Quellen am 23.08.2026 geprüft. Abgebildet sind die Grundkündigungsfrist (Abs. 1), die gestaffelten Fristen (Abs. 2), die Probezeit (Abs. 3), Tarifbindung (Abs. 4) sowie die Ausnahmen für Aushilfen und Kleinbetriebe (Abs. 5).

  14. INFOkuendigungsfrist§ 622 Abs. 2 Satz 2 BGB wird bewusst nicht angewendet

    Der Gesetzestext sieht vor, dass Beschäftigungszeiten vor dem 25. Geburtstag unberücksichtigt bleiben. Der Europäische Gerichtshof hat diese Regel am 19.01.2010 wegen Altersdiskriminierung für unanwendbar erklärt (C-555/07, Kücükdeveci). Bei uns zählt die gesamte Beschäftigungsdauer ab Eintritt.

  15. KORRkuendigungsfristMonatsfristen endeten einen Monat zu spät

    Eine am 31. eines Monats zugegangene Kündigung mit einmonatiger Frist wurde auf den 31. des übernächsten Monats gerechnet. Richtig ist der letzte Tag des Folgemonats (§ 188 Abs. 3 BGB), also zum Beispiel der 28.02. Gefunden vor der Veröffentlichung durch einen Grenzwerttest; kein Ergebnis war öffentlich betroffen.

Alle Zeiten in mitteleuropäischer Zeit. Das Protokoll wird aus derselben Datei erzeugt, die auch die Versionsprüfung im Build liest — ein Rechner kann sich nicht ändern, ohne dass es hier steht.