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24RECHNERRechnen. Verstehen. Entscheiden.

Methodik

Stand: 24.08.2026

Warum es diese Seite gibt

Ein Rechner ist nur so gut wie die Zahl, die in ihm steckt. Deshalb legen wir offen, woher unsere Werte kommen, wie oft wir sie prüfen und was wir bewusst nicht tun.

Formel und Text sind getrennt

Jede gesetzliche Zahl steht bei uns in einer eigenen, nach Jahren gegliederten Konstantentabelle — nicht im Fließtext einer Seite. Jede dieser Zahlen ist mit einer amtlichen Quelle verknüpft. Ist keine Quelle hinterlegt, lässt sich die Seite technisch nicht veröffentlichen: unser Build bricht mit einem Fehler ab.

Auch die Tabellen auf den Rechnerseiten werden aus derselben Konstantentabelle erzeugt. Text und Rechenlogik können deshalb nicht auseinanderlaufen.

Welche Quellen wir zulassen

  • Zulässig: Bundesministerien, Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, Statistisches Bundesamt, Gesetze im Internet, Bundesanzeiger, Landesportale.
  • Nicht zulässig: andere Rechner-Websites, Blogs, Foren, Wikipedia sowie Angaben aus KI-Systemen. Sie sind nie Grundlage einer Zahl.

Zu jeder Quelle speichern wir die Adresse, ab wann sie gilt, wann ein Mensch sie zuletzt geprüft hat und wann die nächste Prüfung fällig ist. Diese Angaben stehen sichtbar auf jeder Rechnerseite.

Wie wir prüfen

Jeder Rechner muss vor der Veröffentlichung vier Arten von Tests bestehen:

  • Regelfälle — die typische Berechnung.
  • Grenzwerte — Null, Höchstwerte, Schwellen, Monatsenden, Schaltjahre.
  • Amtliche Beispiele — nachgerechnete Beispiele der zuständigen Stellen.
  • Rückwärtsprüfung — Ergebnisse vergangener Jahre dürfen sich nicht ändern.

Ein Beispiel aus der Praxis: Unser Grenzwerttest hat aufgedeckt, dass eine am 31. Januar zugegangene Kündigung mit einmonatiger Frist fälschlich auf den 31. März gerechnet wurde statt auf den 28. Februar. Maßgeblich ist § 188 Abs. 3 BGB — fehlt im Zielmonat der entsprechende Tag, endet die Frist am letzten Tag dieses Monats. Der Fehler wurde vor der Veröffentlichung behoben.

Wenn Gesetz und Anwendung auseinandergehen

Manchmal steht etwas im Gesetzestext, das nicht mehr angewendet werden darf. Ein Beispiel: § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB sieht vor, dass Beschäftigungszeiten vor dem 25. Geburtstag bei der Kündigungsfrist unberücksichtigt bleiben. Der Europäische Gerichtshof hat diese Regel 2010 wegen Altersdiskriminierung für unanwendbar erklärt (C-555/07, Kücükdeveci). Rechner, die den Gesetzeswortlaut wörtlich umsetzen, rechnen an dieser Stelle falsch.

Wir bilden solche Fälle ausdrücklich ab, dokumentieren sie bei der Quelle und sichern sie mit einem eigenen Test ab, damit sie nicht versehentlich „korrigiert“ werden.

Was wir mit KI tun — und was nicht

Wir setzen KI bei Recherche, beim Vergleich von Quellen, bei Entwürfen und beim Vereinfachen von Behördensprache ein. KI ist bei uns nie die Quelle einer gesetzlichen Zahl und darf einen Wert weder festlegen noch verändern. Die Entscheidung trifft ein Mensch.

Wenn sich etwas ändert

Wir beobachten die hinterlegten amtlichen Quellen automatisch. Ändert sich eine Quelle, werden alle davon betroffenen Rechner markiert und geprüft. Jede Anpassung erscheint öffentlich unter Änderungen.

Grenzen

Unsere Rechner bilden die gesetzlichen Regelfälle ab. Sie kennen deinen Arbeits- oder Tarifvertrag nicht, keine Betriebsvereinbarungen und keine Einzelfallentscheidungen. Wo solche Abweichungen möglich sind, weisen wir auf der Ergebnisseite sichtbar darauf hin.Die Berechnung dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

Fehler gefunden?

Schreib uns an kontakt@24rechner.de. Wir prüfen jeden Hinweis. Rechenfehler behandeln wir mit höchster Priorität und dokumentieren die Korrektur öffentlich.