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Arbeit & Kündigung

Arbeitslosengeld-Rechner

Bei 4.200 € Bruttomonatslohn, Steuerklasse I und ohne Kind ergeben sich rechnerisch 54,93 € pro Tag — 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, kalendertäglich berechnet. Mit einem Kind steigt der Satz auf 67 Prozent, also 61,34 € pro Tag.

Befund — voraussichtliches Arbeitslosengeld I

5,53 €pro Tag

Voraussichtlicher Leistungssatz: 5,53 € pro Tag (166 € pro vollem Monat), für 12 Monate.

Monatsbetrag 165,90 € · Anspruchsdauer 360 Tage (12 Monate)

Gegen amtliche Kurzarbeitergeld-Tabellen 2026 geprüftSGB III · Programmablaufplan des BMF · Rechtsstand 24.08.2026

Hinweis: Lag dein Bruttoentgelt in einzelnen Monaten über 8.450 € (2026), ist nur der gekappte Betrag beitragspflichtig. Prüfe, ob du bereits die gekappte Summe eingetragen hast.

Hinweis: Die vereinfachte Eingabe „Monatsbrutto mal 12 geteilt durch die Kalendertage" liefert nur dann ein genaues Ergebnis, wenn der Bemessungszeitraum vollständig durchgehend war, keine Einmalzahlungen außerhalb des Zeitraums lagen und die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschritten wurde.

Hinweis: Die Lohnsteuer wird ohne Pflegeversicherungs-Kinderlosenzuschlag (PVZ) berechnet. Das ist numerisch aus dem Abgleich der amtlichen Kurzarbeitergeld-Tabelle 2026 mit der BMF-Prüftabelle erschlossen, aber nicht wörtlich in einer Vorschrift belegt.

Hinweis: Maßgeblich ist die Lohnsteuerklasse, die zu Jahresbeginn des Anspruchsjahres als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet war — nicht deine heutige Steuerklasse. Ein späterer Wechsel wirkt nur unter den Voraussetzungen des § 153 Abs. 3 SGB III.

Hinweis: Arbeitslosengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG): es erhöht den Steuersatz auf dein übriges Einkommen und führt bei mehr als 410 € im Jahr zur Pflichtveranlagung — viele Beziehende zahlen im Folgejahr unerwartet nach.

Hinweis: Weitere Anspruchsdauer-Regelungen nach § 148 Abs. 1 Nr. 2, 7, 8 sowie Abs. 2 und 3 SGB III (Teilarbeitslosengeld, Weiterbildung, Gründungszuschuss, Mindestdauer) sind hier nicht abgebildet.

Hinweis: Nicht abgebildet: Kirchensteuer (gehört nicht zu den Abzügen des § 153 SGB III), Steuerklassenwechsel-Prüfung nach § 153 Abs. 3 SGB III und die Mindestlohn-Untergrenze der Qualifikationsgruppe 4 bei fiktiver Bemessung.

Deine Angaben

Bemessung
Lohnsteuerklasse zu Jahresbeginn 2026

Prüfmethode & Rechenweg

Kalendertägliches Bemessungsentgelt
4.200,00 € ÷ 365 Tage = 11,51 €
Sozialversicherungspauschale (20 %)
11,51 € × 20 %
Lohnsteuer (Programmablaufplan des BMF)
Jahreslohn 4.144 € → Jahreslohnsteuer 0 € ÷ 360
Solidaritätszuschlag
unter der Freigrenze 56,52 €
Leistungsentgelt (pauschaliertes Nettoentgelt)
9,21 €
Täglicher Leistungssatz (60 % — allgemein)
9,21 € × 60 %
Monatsbetrag (voller Kalendermonat = 30 Tage)
5,53 € × 30
Anspruchsdauer
12

Annahmen

  • Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze (2026: 8.450 €) muss bereits in deinem eingetragenen Bruttoentgelt berücksichtigt sein — Monate über dieser Grenze zählen nur bis zur Grenze mit.

Anspruchsdauer nach Versicherungszeit und Lebensalter

Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes nach § 147 SGB III
VersicherungszeitMindestalterAnspruchsdauer
12 Monate6 Monate
16 Monate8 Monate
20 Monate10 Monate
24 Monate12 Monate
30 Monateab 50 Jahren15 Monate
36 Monateab 55 Jahren18 Monate
48 Monateab 58 Jahren24 Monate

Maßgeblich ist immer die höchste Tabellenzeile, deren BEIDE Voraussetzungen erfüllt sind (§ 147 SGB III). Bei kurzer Anwartschaftszeit (§ 142 Abs. 2 SGB III) gelten stattdessen 3 bis 5 Monate, unabhängig vom Alter.

Häufige Fragen

Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich?
Grundlage ist dein kalendertägliches Bemessungsentgelt — dein Bruttoentgelt der letzten zwölf beitragspflichtigen Monate, geteilt durch die Kalendertage im Bemessungszeitraum. Davon zieht das Gesetz pauschal 20 % Sozialversicherung, die Lohnsteuer nach dem amtlichen Programmablaufplan des BMF und den Solidaritätszuschlag ab (§ 153 SGB III). Vom verbleibenden Leistungsentgelt bekommst du 60 oder 67 Prozent. Bei 4.200 € Bruttomonatslohn, Steuerklasse I und ohne Kind sind das rechnerisch 54,93 € pro Tag (1.648 € im Monat).
Wann bekomme ich 67 statt 60 Prozent?
Den erhöhten Leistungssatz von 67 % bekommst du, wenn du selbst oder dein nicht dauernd getrennt lebender, unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Ehegatte bzw. Lebenspartner mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 EStG hat (§ 149 SGB III). Ohne diese Voraussetzung gilt der allgemeine Leistungssatz von 60 %. Beim selben Beispiel macht ein Kind den Unterschied zwischen 54,93 € und 61,34 € pro Tag.
Wie lange wird Arbeitslosengeld gezahlt?
Die Anspruchsdauer richtet sich nach § 147 SGB III und hängt von zwei Dingen gleichzeitig ab: den Monaten mit Versicherungspflichtverhältnis innerhalb der (erweiterten) Rahmenfrist von fünf Jahren und deinem vollendeten Lebensalter bei Anspruchsentstehung. Sie reicht von 6 Monaten (12 Monate Versicherungszeit) bis zu 24 Monaten (48 Monate Versicherungszeit und mindestens 58 Jahre alt). Bei kurzer Anwartschaftszeit (§ 142 Abs. 2 SGB III) sind es 3 bis 5 Monate.
Was ist eine Sperrzeit und wie lange dauert sie?
Eine Sperrzeit tritt unter anderem ein, wenn du dein Beschäftigungsverhältnis selbst gelöst oder durch ein vertragswidriges Verhalten Anlass für die Kündigung gegeben hast, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben (§ 159 SGB III). Bei Arbeitsaufgabe dauert sie in der Regel 12 Wochen; ist die Kündigungsfrist kürzer, verkürzt sich auch die Sperrzeit. Während der Sperrzeit ruht der Anspruch, und bei voller 12-wöchiger Sperrzeit mindert sich zusätzlich die Anspruchsdauer um mindestens ein Viertel (§ 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III) — dieser Rechner bildet nur diese eine Minderungsart ab.
Lohnt sich ein Steuerklassenwechsel vor der Arbeitslosigkeit?
Maßgeblich für die Berechnung ist die Lohnsteuerklasse, die zu Jahresbeginn des Jahres, in dem der Anspruch entsteht, als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet war (§ 153 Abs. 2 SGB III) — nicht deine aktuelle. Ein Wechsel wirkt nur ausnahmsweise, wenn er zusammen mit den Voraussetzungen des § 153 Abs. 3 SGB III erfolgt. Ob sich ein rechtzeitiger Wechsel für dich lohnt, hängt stark vom Einzelfall ab — lass das von der Agentur für Arbeit oder einem Steuerberater prüfen, statt es allein aus diesem Rechner abzuleiten.
Darf ich neben dem Arbeitslosengeld etwas dazuverdienen?
Ja, bis zu 15 Wochenstunden gilt weiterhin als arbeitslos. Vom Nettoeinkommen aus dieser Nebentätigkeit bleiben 165 € im Monat anrechnungsfrei (§ 155 Abs. 1 SGB III); alles darüber wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Während einer geförderten Weiterbildung gilt ein höherer Freibetrag von 400 € — das bildet dieser Rechner nicht ab.
Rechnet der Rechner den Progressionsvorbehalt mit ein?
Nein. Arbeitslosengeld ist selbst steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG): es erhöht den Steuersatz auf dein übriges zu versteuerndes Einkommen des Jahres und kann zu einer Pflichtveranlagung sowie zu einer Steuernachzahlung im Folgejahr führen, sobald du mehr als 410 € Arbeitslosengeld im Jahr erhalten hast. Diese Steuerwirkung im Folgejahr rechnet dieser Rechner bewusst nicht mit — er zeigt nur die Auszahlung selbst.

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Rechtsstand & Quellen

Stand: 24.08.2026

Die Berechnung dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Über die tatsächliche Höhe entscheidet die Agentur für Arbeit.Zur Methodik