Grundsicherungsgeld berechnen
Eine alleinstehende Person ohne Einkommen erhält 563 € Regelbedarf plus die anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung — bei 419 € Wohnkosten also 982,00 € im Monat. Seit dem 1. Juli 2026 hat das Grundsicherungsgeld das Bürgergeld abgelöst.
Befund — voraussichtliches Grundsicherungsgeld
1.133,00 €
Voraussichtliches Grundsicherungsgeld: 1.133,00 € pro Monat für die Bedarfsgemeinschaft.
Gesamtbedarf 1.133,00 €
Gegen 10 amtliche Beispiele getestetSGB II seit 01.07.2026 · BMAS und Bundesagentur für Arbeit · Rechtsstand 24.08.2026
Hinweis: Was als angemessene Unterkunft gilt, legt deine Kommune fest — es gibt keinen bundesweiten Wert (§§ 22a bis 22c SGB II). Ohne diese Angabe rechnen wir mit deinen tatsächlichen Kosten; das Jobcenter kann sie kürzen.
Hinweis: Nicht abgebildet sind: Leistungsminderungen und Sanktionen (§§ 31 bis 31b SGB II); die Vermögensprüfung als Entscheidung (§ 12 SGB II) — für Bewilligungszeiträume vor dem 01.07.2026 gilt die alte Fassung weiter; Bildung und Teilhabe im Einzelnen (§ 28 SGB II); einmalige Sonderbedarfe und Darlehen (§ 24 SGB II). Über die tatsächliche Höhe entscheidet das Jobcenter.
Deine Angaben
Erwachsene in der BedarfsgemeinschaftKinder (Alter)Prüfmethode & Rechenweg
- Regelbedarfe (1 Person)
- 563,00 €
- Unterkunft und Heizung
- 570,00 €
- Gesamtbedarf
- 1.133,00 €
- Voraussichtliches Grundsicherungsgeld
- 1.133,00 € pro Monat
Annahmen
- Gerechnet wird mit dem 30-Tage-Monat (§ 41 Abs. 1 SGB II); ändern sich die Verhältnisse im laufenden Monat, rechnet das Jobcenter taggenau.
- Der Grundabsetzbetrag von 100 € enthält die Versicherungspauschale und die Wegstreckenpauschale bereits (§ 11b Abs. 2 SGB II).
Regelbedarfe 2026
| Wer | Regelbedarf |
|---|---|
| Alleinstehende, Alleinerziehende | 563 € |
| je Partner, wenn beide volljährig | 506 € |
| weitere Erwachsene in der Bedarfsgemeinschaft (18–24) | 451 € |
| Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 471 € |
| Kinder von 6 bis 13 Jahren | 390 € |
| Kinder von 0 bis 5 Jahren | 357 € |
Für 2026 gilt eine Nullrunde mit Besitzschutz — die Beträge bleiben auf dem Stand von 2025 (RBSFV 2026). Dazu kommen Mehrbedarfe sowie Unterkunft und Heizung.
Häufige Fragen
- Heißt das Bürgergeld jetzt Grundsicherungsgeld?
- Ja. Zum 1. Juli 2026 hat das Grundsicherungsgeld das Bürgergeld abgelöst. Die Leistung nach dem SGB II heißt seither so; in Formularen und älteren Online-Diensten kann der alte Name noch auftauchen. Für Bewilligungszeiträume, die vor dem 1. Juli 2026 begonnen haben, gilt die Vermögensregelung des § 12 SGB II in der alten Fassung weiter.
- Wie hoch sind die Regelbedarfe 2026?
- Alleinstehende erhalten 563 Euro im Monat, je Partner in einer Paar-Bedarfsgemeinschaft 506 Euro. Für Kinder gelten 357 Euro (0 bis 5 Jahre), 390 Euro (6 bis 13 Jahre) und 471 Euro (14 bis 17 Jahre). Für 2026 gilt eine Nullrunde mit Besitzschutz: die Beträge bleiben auf dem Stand von 2025.
- Wie viel von meinem Verdienst darf ich behalten?
- Vom Bruttoeinkommen bleiben die ersten 100 Euro als Grundabsetzbetrag anrechnungsfrei; darin sind Versicherungs- und Wegstreckenpauschale bereits enthalten. Zusätzlich gilt der Erwerbstätigenfreibetrag: 20 Prozent vom Teil zwischen 100 und 520 Euro, 30 Prozent zwischen 520 und 1.000 Euro und 10 Prozent zwischen 1.000 und 1.200 Euro — bei einem minderjährigen Kind in der Bedarfsgemeinschaft bis 1.500 Euro. Wichtig: die Staffel wird auf dem BRUTTO berechnet, abgezogen wird sie aber vom Netto.
- Was ist die Karenzzeit bei der Miete — und was hat sich zum 1. Juli 2026 geändert?
- Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die Unterkunftskosten grundsätzlich in tatsächlicher Höhe anerkannt. Neu ist seit dem 1. Juli 2026: Auch in der Karenzzeit werden Kosten nicht mehr anerkannt, soweit sie mehr als das Anderthalbfache des als angemessen geltenden Werts betragen (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II). In Härtefällen, besonders in Familien mit Kindern, kann das Jobcenter mehr anerkennen. Heizkosten sind von der Karenzzeit ausgenommen und werden von Anfang an nur in angemessener Höhe übernommen.
- Welche Miete gilt als angemessen?
- Dafür gibt es keinen bundesweiten Wert. Was angemessen ist, legt deine Kommune fest (§§ 22a bis 22c SGB II) — die Grenzen unterscheiden sich von Stadt zu Stadt erheblich. Deshalb fragt dieser Rechner den Wert ab, statt einen zu erfinden. Ohne Angabe rechnen wir mit deinen tatsächlichen Kosten.
- Wie wirkt sich der Mehrbedarf für Alleinerziehende aus?
- Er beträgt 36 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs, wenn ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren im Haushalt leben. Andernfalls gelten 12 Prozent je Kind, höchstens 60 Prozent — angesetzt wird immer der höhere der beiden Werte. Bei einem vierjährigen Kind sind das 36 Prozent von 563 Euro, also 202,68 Euro monatlich.
- Wird Kindergeld angerechnet?
- Ja. Kindergeld zählt als Einkommen des Kindes und mindert den Anspruch in voller Höhe. Ebenso wird Unterhaltsvorschuss beim Kind angerechnet — die Versicherungspauschale von 30 Euro steht nur volljährigen Personen zu.
Das könnte jetzt relevant sein
Rechtsstand & Quellen
Stand: 24.08.2026
- SGB II — Grundsicherung für ArbeitsuchendeSeit dem 01.07.2026 heißt die Geldleistung „Grundsicherungsgeld" und hat das Bürgergeld abgelöst (Dreizehntes Gesetz zur Änderung des SGB II vom 16.04.2026). Für Bewilligungszeiträume, die vor dem 01.07.2026 begonnen haben, gilt § 12 (Vermögen) in der alten Fassung weiter (§ 65a Abs. 1 SGB II).
- Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches SozialgesetzbuchTUZAK: Das Reformgesetz ändert längst nicht jeden Paragraphen. § 41 (Rundung, 30-Tage-Monat) und § 22 Abs. 1 Satz 5 (Karenzzeit-Neubeginn) werden davon NICHT berührt — wer sie mit dem Reformgesetz belegen will, zitiert eine Fundstelle, die den Wert nicht enthält.
- Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026 (RBSFV 2026)Für 2026 gilt eine Nullrunde mit Besitzschutz: die Regelbedarfe bleiben auf dem Stand 2025. Die nächste Fortschreibung ist zum 01.01.2027 zu erwarten — deshalb nextReview im November.
- Leistungen und Bedarfe in der Grundsicherung für ArbeitsuchendeEnthält die vollständige Regelbedarfstabelle 2026 und amtliche Beispielrechnungen.
- Grundsicherungsgeld — Bedarfe und Voraussetzungen
- Grundsicherungsgeld-Verordnung (GrusiGV, vormals Bürgergeld-Verordnung)Versicherungspauschale 30 € und Wegstreckenpauschale 0,20 €/km sind im Grundabsetzbetrag von 100 € bereits enthalten.
- BSG, Urteil vom 14.12.2023 — B 4 AS 4/23 R (Rundung, 30-Tage-Monat)Wichtig für die Rechenreihenfolge: „Eine dem § 338 Abs 4 SGB III entsprechende Regelung, wonach bei einer Berechnung eine Multiplikation vor einer Division durchzuführen ist, enthält das SGB II nicht." Außerdem grenzt das Gericht den 30-Tage-Monat ein: bei unterjährig wechselnden Verhältnissen ist taggenau zu rechnen.
- § 66 EStG — Höhe des KindergeldesKindergeld 2026: 259 € je Kind und Monat. Es zählt beim Kind als Einkommen.
- § 8 SGB IV — GeringfügigkeitsgrenzeGeringfügigkeitsgrenze 2026: 603 €/Monat. Sie ist zugleich der erhöhte Grundabsetzbetrag für Auszubildende unter 25 (§ 11b Abs. 2b SGB II).
Die Berechnung dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Über die tatsächliche Höhe entscheidet das Jobcenter.Zur Methodik