Kündigungsfrist berechnen
Nach zwölf Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 2 BGB). Wie lang deine Frist ist, hängt davon ab, wie lange du im Betrieb bist, wer kündigt und ob eine Probezeit läuft.
Befund — Kündigungsfrist
5 Monate
Das Arbeitsverhältnis endet frühestens am 31.01.2027 (zum Ende des Kalendermonats).
Betriebszugehörigkeit: 12 Jahre
Berechnungsgrundlage geprüft§ 622 BGB · zuletzt verifiziert 23.08.2026
Hinweis: Gerechnet wurde mit den gesetzlichen Regelfristen. Abweichungen sind möglich bei Tarifbindung (§ 622 Abs. 4 BGB) sowie bei Aushilfen und Kleinbetrieben bis 20 Arbeitnehmer:innen (§ 622 Abs. 5 BGB).
Deine Angaben
Maßgeblich ist der Tag, an dem das Schreiben zugeht — nicht das Datum darauf.
Prüfmethode & Rechenweg
- Eintrittsdatum
- 01.06.2014
- Kündigung geht zu am
- 24.08.2026
- Betriebszugehörigkeit
- 12 Jahre
- Gesetzliche Frist ab 12 Jahren
- 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats
- Frühestes Ende des Arbeitsverhältnisses
- 31.01.2027
Annahmen
- Die Frist endet zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 2 BGB).
- Maßgeblich ist der Tag, an dem die Kündigung zugeht — nicht das Datum auf dem Schreiben.
Gesetzliche Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 BGB
| Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist |
|---|---|
| unter 2 Jahren | 4 Wochen |
| 2–4 Jahre | 1 Monat |
| 5–7 Jahre | 2 Monate |
| 8–9 Jahre | 3 Monate |
| 10–11 Jahre | 4 Monate |
| 12–14 Jahre | 5 Monate |
| 15–19 Jahre | 6 Monate |
| ab 20 Jahren | 7 Monate |
Die Fristen enden jeweils zum Ende eines Kalendermonats. Unter zwei Jahren gilt die Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB).
Häufige Fragen
- Zählen Beschäftigungszeiten vor meinem 25. Geburtstag mit?
- Ja. § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB sieht zwar vor, dass Zeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres unberücksichtigt bleiben — diese Regelung darf seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Januar 2010 (C-555/07, Kücükdeveci) wegen Altersdiskriminierung aber nicht mehr angewendet werden. Es zählt die gesamte Beschäftigungsdauer ab deinem Eintritt.
- Gelten die längeren Fristen auch, wenn ich selbst kündige?
- Nach dem Gesetzeswortlaut nicht: die gestaffelten Fristen des § 622 Abs. 2 BGB richten sich nur an den Arbeitgeber. Für dich gilt dann die Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Viele Arbeitsverträge erstrecken die längeren Fristen jedoch ausdrücklich auf beide Seiten — sieh in deinem Vertrag nach.
- Ab wann läuft die Frist — ab dem Datum auf dem Schreiben?
- Nein. Maßgeblich ist der Tag, an dem dir die Kündigung zugeht, also wenn sie in deinen Machtbereich gelangt — zum Beispiel mit dem Einwurf in den Briefkasten. Das Datum auf dem Schreiben ist unerheblich.
- Was gilt in der Probezeit?
- Während einer vereinbarten Probezeit kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB). Diese Frist läuft taggenau und ist nicht an den 15. oder das Monatsende gebunden. Sie gilt höchstens sechs Monate — und nur so lange, wie deine Probezeit tatsächlich vereinbart wurde. Bei einer dreimonatigen Probezeit endet sie nach drei Monaten.
- Kann mein Arbeitsvertrag eine kürzere Frist festlegen?
- In aller Regel nicht. Kürzere Fristen sind einzelvertraglich nur in engen Ausnahmen zulässig: bei Aushilfen in den ersten drei Monaten und in Betrieben mit in der Regel höchstens 20 Arbeitnehmer:innen (§ 622 Abs. 5 BGB). Eine kürzere Klausel ohne diese Voraussetzungen ist unwirksam — dann gilt die gesetzliche Frist. Ein Tarifvertrag darf dagegen abweichen (§ 622 Abs. 4 BGB).
Weitere Prüfschritte
Rechtsstand & Quellen
Stand: 23.08.2026
- § 622 BGB — Kündigungsfristen bei ArbeitsverhältnissenAbs. 1 Grundkündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende; Abs. 2 gestaffelte Arbeitgeberfristen; Abs. 3 Probezeit 2 Wochen (max. 6 Monate); Abs. 4 Tarifvertrag; Abs. 5 Ausnahmen (Aushilfe, Kleinbetrieb ≤ 20 AN); Abs. 6 AN-Frist nie länger als AG-Frist.
- EuGH, Urteil vom 19.01.2010 — C-555/07 (Kücükdeveci)TUZAK: § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB ("Zeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres bleiben unberücksichtigt") steht WEITERHIN im Gesetzestext, darf aber wegen Altersdiskriminierung NICHT angewendet werden. Alle Beschäftigungszeiten ab Eintritt zählen. Rechner, die den Gesetzestext wörtlich umsetzen, rechnen falsch.
- § 622 Abs. 5 BGB — Ausnahmen (Aushilfe, Kleinbetrieb)Einzelvertraglich kürzere Fristen sind nur zulässig bei (a) Aushilfen in den ersten drei Monaten und (b) Arbeitgebern mit in der Regel höchstens 20 Arbeitnehmer:innen (ohne Auszubildende), dann mindestens vier Wochen ohne Bindung an den 15. oder das Monatsende. Die verlängerten Fristen des Abs. 2 bleiben davon unberührt.
- § 622 Abs. 4 BGB — Abweichung durch TarifvertragTarifverträge dürfen von Abs. 1-3 abweichen — auch zuungunsten der Arbeitnehmer:innen. Gilt der Tarifvertrag, geht er dem Gesetz vor. Der Rechner kann Tarifverträge nicht kennen; er weist deshalb sichtbar darauf hin.
- § 188 BGB — FristendeFehlt im Zielmonat der entsprechende Tag, endet die Frist am letzten Tag dieses Monats. Grundlage der Monats-Klemmung in _core/datum.ts (siehe BUG-001).
Die Berechnung dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Abweichungen im Einzelfall sind möglich, insbesondere bei Tarifbindung.Zur Methodik