Urlaubsanspruch berechnen
In einer Fünftagewoche stehen dir 20 Werktage gesetzlicher Mindesturlaub im Jahr zu — weil das Gesetz von einer Sechstagewoche mit 24 Werktagen ausgeht (§ 3 Abs. 1 BUrlG) und dieser Wert auf deine tatsächlichen Arbeitstage umgerechnet wird.
Befund — dein Urlaubsanspruch
20 Tage
Gesamtanspruch: 20 Urlaubstage im Jahr 2026.
Nach § 3 BUrlG und ständiger BAG-RechtsprechungBundesurlaubsgesetz, Bundesarbeitsgericht · Rechtsstand 24.08.2026
Hinweis: Die dreijährige Verjährungsfrist (§ 195 BGB) beginnt erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Arbeitgeber dich über deinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt hat und du den Urlaub trotzdem aus freien Stücken nicht genommen hast. „Älter als drei Jahre = verjährt" ist ohne diese Belehrung falsch.
Hinweis: Nicht berücksichtigt: Wehrdienst. Für jeden vollen Monat Wehrdienst kann der Arbeitgeber den Urlaub kürzen (§ 4 Abs. 1 ArbPlSchG) — das ist ein Gestaltungsrecht des Arbeitgebers, das dieser Rechner nicht abbildet. Falls das auf dich zutrifft, kann dein tatsächlicher Anspruch niedriger sein als hier ausgewiesen.
Hinweis: Nicht abgebildet: Beamtenurlaubsrecht (unterliegt nicht dem BUrlG), Seearbeitsgesetz (§ 57 SeeArbG: mindestens 30 Kalendertage) und Heimarbeit (§ 12 BUrlG). Auch die genaue Höhe einer Urlaubsabgeltung in Euro (§ 11 BUrlG) wird nicht berechnet.
Deine Angaben
Arbeitstage pro WochePrüfmethode & Rechenweg
- Arbeitstage pro Woche
- 5
- Gesetzlicher Mindesturlaub, umgerechnet auf deine Wochentage
- 24 ÷ 6 × 5
- Jahresurlaub vor Teilung (Maximum aus gesetzlich und vertraglich)
- 20
- Gesamtanspruch für das Urlaubsjahr
- 20
Annahmen
Wochentage → Urlaubstage
| Arbeitstage/Woche | Mindesturlaub/Jahr |
|---|---|
| 1 Tag | 4 Tage |
| 2 Tage | 8 Tage |
| 3 Tage | 12 Tage |
| 4 Tage | 16 Tage |
| 5 Tage | 20 Tage |
| 6 Tage | 24 Tage |
Umrechnung nach der Formel 24 ÷ 6 × Wochentage (BAG 19.03.2019 — 9 AZR 315/17). Vertraglicher oder tariflicher Mehrurlaub kommt gegebenenfalls dazu.
Häufige Fragen
- Wie viele Urlaubstage stehen mir mindestens zu?
- Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage im Jahr (§ 3 Abs. 1 BUrlG) — das Gesetz unterstellt dabei eine Sechstagewoche. Bei einer Fünftagewoche sind das umgerechnet 20 Arbeitstage, bei einer Viertagewoche 16 Arbeitstage. Weder Arbeits- noch Tarifvertrag dürfen darunter bleiben (§ 13 Abs. 1 BUrlG).
- Was gilt bei Teilzeit?
- Für die Anzahl der Urlaubstage zählt nicht die Wochenstundenzahl, sondern die Anzahl der Wochentage mit Arbeitspflicht. Wer bei gleicher Stundenzahl an weniger Tagen arbeitet, hat weniger Urlaubstage — aber jeder Tag deckt einen größeren Anteil der Wochenarbeitszeit ab, sodass der tatsächliche Erholungswert vergleichbar bleibt (BAG 9 AZR 315/17).
- Wie viel Urlaub bekomme ich bei Eintritt oder Austritt im laufenden Jahr?
- Für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses im Kalenderjahr steht ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu (§ 5 Abs. 1 BUrlG) — das betrifft die Wartezeit vor Ablauf von sechs Monaten, einen Eintritt ab dem 1. Juli und einen Austritt vor Ablauf der Wartezeit oder in der ersten Jahreshälfte. Bei einem Austritt NACH erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte bleibt dagegen der volle gesetzliche Mindesturlaub bestehen (BAG 9 AZR 51/16). Bruchteile ab einem halben Tag werden aufgerundet, kleinere bleiben stehen.
- Verfällt Urlaub automatisch am 31. März?
- Nein — nicht automatisch. Ein Verfall zum Jahresende oder zum 31. März des Folgejahres setzt voraus, dass der Arbeitgeber rechtzeitig und klar dazu aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und ausdrücklich auf den drohenden Verfall hingewiesen hat (BAG 9 AZR 541/15, EuGH C-684/16). Ohne diese Mitwirkung bleibt der Urlaub bestehen. Aus demselben Grund beginnt auch die dreijährige Verjährungsfrist (§ 195 BGB) erst nach einer solchen Belehrung zu laufen (BAG 9 AZR 266/20).
- Steht mir Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung zu?
- Bei einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 stehen zusätzlich 5 Arbeitstage im Jahr zu, bezogen auf eine Fünftagewoche und entsprechend umgerechnet auf deine Wochentage (§ 208 SGB IX). Bei einer GLEICHSTELLUNG (GdB 30 bis 49) besteht dieser Anspruch dagegen ausdrücklich NICHT (§ 151 Abs. 3 SGB IX) — Gleichstellung und Schwerbehinderung sind zwei unterschiedliche Rechtsbegriffe.
- Wird mein Urlaub in der Elternzeit gekürzt?
- Nicht automatisch. § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG ist eine Kann-Vorschrift: der Arbeitgeber DARF den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen, muss diese Kürzung aber ausdrücklich erklären, solange der Urlaubsanspruch noch besteht. Ohne eine solche Erklärung bleibt der volle Anspruch bestehen — nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist eine Kürzung außerdem gar nicht mehr möglich (BAG 9 AZR 725/13).
- Wie wirkt sich Kurzarbeit auf den Urlaubsanspruch aus?
- Tage mit „Kurzarbeit null" — an denen die Arbeitspflicht vollständig entfällt — zählen nicht als Tage mit Arbeitspflicht und mindern den Jahresurlaub anteilig über die Jahresformel (BAG 9 AZR 225/21). Unbezahlter Sonderurlaub wirkt nach derselben Rechtsprechungslinie gleich (BAG 9 AZR 315/17). Gesetzliche Feiertage und Krankheitstage zählen dagegen weiter als Tage mit Arbeitspflicht und mindern den Anspruch nicht.
Das könnte jetzt relevant sein
Rechtsstand & Quellen
Stand: 24.08.2026
- § 1 BUrlG — Urlaubsanspruch
- § 3 BUrlG — Dauer des Urlaubs24 Werktage/Jahr, Basis Sechstagewoche. Werktage = alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen.
- § 4 BUrlG — WartezeitVoller Anspruch erstmals NACH sechsmonatigem Bestehen — nicht MIT sechsmonatigem Bestehen (BAG 9 AZR 179/15).
- § 5 BUrlG — TeilurlaubAbs. 2 (Aufrundung ab halbem Tag) gilt NUR im Anwendungsbereich von Abs. 1 (Teilurlaub) — nicht allgemein.
- § 6 BUrlG — Ausschluß von Doppelansprüchen
- § 7 BUrlG — Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
- § 13 BUrlG — Abweichende VereinbarungenVon § 3 Abs. 1 BUrlG (24 Werktage) darf auch tarifvertraglich nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.
- BAG 19.03.2019 — 9 AZR 315/17 — Umrechnung auf Wochenarbeitstage, Jahresformel, SonderurlaubUmrechnungsformel 24÷6×Wochentage; Jahresformel 24×Arbeitspflichttage÷312; unbezahlter Sonderurlaub zählt mit „null" Arbeitstagen (Rechtsprechungsänderung 2019).
- BAG 09.08.2016 — 9 AZR 51/16 — Kein Zwölftel bei Austritt in zweiter JahreshälfteUmkehrschluss: Austritt nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte → voller gesetzlicher Mindesturlaub.
- BAG 17.11.2015 — 9 AZR 179/15 — Eintritt zum 1. Juli, kein Vollurlaub im Eintrittsjahr
- BAG 30.11.2021 — 9 AZR 225/21 — Kurzarbeit „null" mindert den UrlaubKurzarbeitsbedingt ausgefallene Arbeitstage zählen NICHT als Tage mit Arbeitspflicht; Bruchteile bleiben unrundet stehen.
- BAG 19.08.2025 — 9 AZR 216/24 — Jahresformel Fünftagewoche-Basis, Berechnung in ArbeitstagenJahresformel für tariflich auf Fünftagewoche bezogenen Urlaub: Nenner 260 statt 312. Berechnung und Erfüllung erfolgen in Arbeitstagen, nicht Kalendertagen.
- BAG 23.01.2018 — 9 AZR 200/17 — Bruchteil unter einem halben Tag entfällt nicht
- BAG 08.05.2018 — 9 AZR 578/17 — Abrundung ohne Rechtsgrundlage unzulässig
- BAG 19.02.2019 — 9 AZR 541/15 — Verfall setzt Mitwirkungsobliegenheiten vorausOhne erfüllte Aufforderungs- und Hinweisobliegenheit des Arbeitgebers verfällt Urlaub weder zum 31.12. noch zum 31.03. — Beweislast beim Arbeitgeber (unionsrechtskonforme Auslegung, EuGH C-684/16).
- BAG 20.12.2022 — 9 AZR 266/20 — Verjährung beginnt erst nach Belehrung
- BAG 20.12.2022 — 9 AZR 245/19 — 15-Monatsfrist bei Langzeiterkrankung greift nicht automatisch
- BAG 16.12.2014 — 9 AZR 295/13 — Ausschluss von Doppelansprüchen beim Arbeitgeberwechsel
- BAG 10.02.2015 — 9 AZR 53/14 (F) — Vollzeit→Teilzeit unterjährig: keine Kürzung bereits erworbenen UrlaubsBereits während der Vollzeitphase erworbener Urlaub darf nicht rückwirkend auf die Teilzeitquote umgerechnet werden. Abschnittsweise Rechnung, nicht pauschale Jahresumrechnung.
- § 2 SGB IX — Begriffsbestimmungen (Schwerbehinderung ab GdB 50)
- § 151 SGB IX — GleichstellungGleichgestellte (GdB 30–49) sind vom Zusatzurlaub nach § 208 SGB IX ausdrücklich ausgenommen.
- § 208 SGB IX — Zusatzurlaub5 Arbeitstage bei Fünftagewoche, entsprechend mehr/weniger bei abweichender Verteilung. Zwölftelung nur bei nicht ganzjähriger Schwerbehinderteneigenschaft; das Verbot der erneuten Minderung (Abs. 2 Satz 3) gilt NUR für den so ermittelten, bereits gezwölftelten Zusatzurlaub — nicht generell (Korrektur laut Dossier-Gegenprobe vom 24.08.2026).
- Fachlexikon: Zusatzurlaub für schwerbehinderte MenschenBestätigt: bei Eintritt/Austritt in unterjährigem Beschäftigungsverhältnis wird auch bei ganzjähriger Schwerbehinderteneigenschaft nur ein anteiliger Zusatzurlaub erworben. Der Rechner gibt für diesen Fall dennoch keine verbindliche Zahl aus, weil der Gesetzeswortlaut selbst („der SO ERMITTELTE Zusatzurlaub") dafür nicht eindeutig ist — siehe Warnung.
- § 17 BEEG — UrlaubKann-Vorschrift: der Arbeitgeber muss die Kürzung erklären, solange der Urlaubsanspruch noch besteht.
- BAG 19.05.2015 — 9 AZR 725/13 — Elternzeitkürzung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unwirksam
- § 24 MuSchG — ErholungsurlaubAusfallzeiten wegen mutterschutzrechtlichem Beschäftigungsverbot gelten als Beschäftigungszeiten — keine Kürzung.
- § 19 JArbSchG — Urlaub für Jugendliche30/27/25 Werktage je nach Alter zu BEGINN des Kalenderjahrs (nicht: Geburtstag). Basis ebenfalls Sechstagewoche.
- § 195 BGB — Regelmäßige Verjährungsfrist
- Sachstand WD 6 - 3000 - 039/23 — Urlaubsansprüche nach dem BundesurlaubsgesetzUmrechnungstabelle 6/5/4/3/2/1 Wochentage → 24/20/16/12/8/4 Urlaubstage; Jugendurlaub-Umrechnung.
Die Berechnung dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Über den tatsächlichen Anspruch entscheidet im Streitfall das Arbeitsgericht.Zur Methodik