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Staat & Soziales

Wohngeld berechnen

Eine alleinstehende Rentnerin mit 1.300 € Bruttorente und 335 € Bruttokaltmiete in Mietenstufe I erhält 110 € Wohngeld im Monat (§ 19 WoGG). Wie viel dir zusteht, hängt von Haushaltsgröße, Mietenstufe, Miete und Einkommen ab.

Befund — voraussichtliches Wohngeld

354 €

Voraussichtliches Wohngeld: 354 € pro Monat.

Zu berücksichtigende Miete: 786,40 € · Einkommen: 1.358,00 €

Gegen 13 amtliche Beispiele getestet§ 19 WoGG · BMWSB und MHKBD NRW · Rechtsstand 24.08.2026

Hinweis: Die Mietenstufe entscheidet stark über die Höhe. Prüfe sie in der amtlichen Gemeindeliste — eine Gemeinde kann eine andere Mietenstufe haben als der gleichnamige Landkreis.

Hinweis: Nicht abgebildet sind unter anderem Härtefallregelungen, der Grundrentenfreibetrag nach § 17a WoGG und Sonderfälle bei Wohnheimen. Die Wohngeldstelle setzt die tatsächliche Höhe fest.

Deine Angaben

Steht im amtlichen Gemeindeverzeichnis. Achtung: Gemeinde und gleichnamiger Landkreis können unterschiedliche Stufen haben.

Kaltmiete plus kalte Betriebskosten. Ohne Heizung, Warmwasser, Haushaltsstrom und Garage (§ 9 Abs. 2 WoGG).

Prüfmethode & Rechenweg

Zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder (n)
2
Mietenstufe
IV
Höchstbetrag (Anlage 1)
619 €
+ Klimakomponente (§ 12 Abs. 7) → Kappungsgrenze
643,80 €
+ Heizkostenentlastung inkl. CO₂-Anteil (§ 12 Abs. 6)
142,60 €
Bruttokaltmiete
650,00 €
Zu berücksichtigende Miete M (auf Höchstbetrag gedeckelt)
786,40 €
Gesamteinkommen Y (monatlich, nach Abzügen und Freibeträgen)
1.358,00 €
Formel § 19 Abs. 1 WoGG
1,15 · (M − (a + b·M + c·Y) · Y) mit a=0.03, b=0.0003571, c=0.0000304
z₁ = a + b·M + c·Y
0,35
z₂ = z₁ · Y
478,16 €
z₃ = M − z₂
308,24 €
Voraussichtliches Wohngeld
354 € pro Monat

Annahmen

  • Deine Miete liegt über dem Höchstbetrag für deine Haushaltsgröße und Mietenstufe. Gerechnet wird deshalb mit dem Höchstbetrag, nicht mit der tatsächlichen Miete.
  • Die Bruttokaltmiete umfasst keine Heizkosten, kein Warmwasser, keine Haushaltsenergie und keine Garage (§ 9 Abs. 2 WoGG).
  • Maßgeblich ist das im Bewilligungszeitraum erwartete Einkommen, nicht das der Vergangenheit.

Höchstbeträge nach Mietenstufe (Anlage 1 WoGG)

Höchstbeträge für Miete und Belastung je Haushaltsgröße und Mietenstufe
PersonenIIIIIIIVVVIVII
1361 €408 €456 €511 €562 €615 €677 €
2437 €493 €551 €619 €680 €745 €820 €
3521 €587 €657 €737 €809 €887 €975 €
4608 €686 €766 €858 €946 €1035 €1139 €
5694 €782 €875 €982 €1080 €1183 €1302 €
je weitere+82 €+94 €+106 €+119 €+129 €+149 €+163 €

Zu diesen Beträgen kommen die Heizkostenentlastung inklusive CO₂-Anteil (§ 12 Abs. 6) und — nur bei gedeckelter Miete — die Klimakomponente (§ 12 Abs. 7).

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Wohngeld können Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss und selbstnutzende Eigentümer als Lastenzuschuss erhalten (§ 3 WoGG). Entscheidend sind Haushaltsgröße, Miete beziehungsweise Belastung und Gesamteinkommen. Kein Anspruch besteht, wenn ein Haushaltsmitglied eine Leistung bezieht, bei der die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden — seit dem 1. Juli 2026 ist das das Grundsicherungsgeld, das das Bürgergeld abgelöst hat (§ 7 WoGG).
Was zählt zur Miete — und was nicht?
Maßgeblich ist die Bruttokaltmiete: Nettokaltmiete plus kalte Betriebskosten. Ausdrücklich nicht dazu gehören Heizkosten, Warmwasserbereitung, sonstige Haushaltsenergie sowie Vergütungen für Garage oder Stellplatz (§ 9 Abs. 2 WoGG). Heizkosten werden stattdessen über eine eigene Pauschale berücksichtigt.
Warum kann die berücksichtigte Miete über dem Höchstbetrag liegen?
Weil zwei Dinge nacheinander passieren. Zuerst wird die Miete auf den Höchstbetrag deiner Haushaltsgröße und Mietenstufe gedeckelt, erhöht um die Klimakomponente. Danach kommt die Heizkostenentlastung inklusive CO₂-Anteil hinzu — und zwar immer, auch bei gedeckelter Miete. Deshalb liegt die zu berücksichtigende Miete regelmäßig über dem Höchstbetrag aus Anlage 1.
Was ist die Mietenstufe und wo finde ich meine?
Die Mietenstufe I bis VII bildet das örtliche Mietniveau ab und beeinflusst die Höhe stark. Sie steht in der amtlichen Gemeindeliste (Anlage zu § 1 Abs. 3 WoGV, Stand 1. Januar 2023, im Jahr 2026 unverändert gültig). Achte darauf, die Stufe deiner Gemeinde zu nehmen: ein Landkreis kann eine andere Stufe haben als die gleichnamige Stadt.
Wie wird mein Einkommen angerechnet?
Vom Bruttoeinkommen wird zunächst der Werbungskosten-Pauschbetrag abgezogen (§ 9a EStG: 1.230 Euro im Jahr bei Arbeitnehmern, 102 Euro bei Renten). Danach wird für jede der drei Kategorien Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Rentenversicherung jeweils ein Zehntel abgezogen (§ 16 WoGG) — bei allen drei also 30 Prozent. Anschließend kommen Freibeträge nach §§ 17 und 17a hinzu, etwa 150 Euro monatlich bei einem Grad der Behinderung von 100.
Wird Arbeitslosengeld I anders behandelt?
Ja. Bei Arbeitslosengeld I wird weder ein Werbungskosten-Pauschbetrag abgezogen noch einer der pauschalen Zehn-Prozent-Abzüge vorgenommen. Das Arbeitslosengeld geht in voller Höhe in das Gesamteinkommen ein. Das ist eine häufige Fehlerquelle in anderen Rechnern.
Wie genau ist das Ergebnis?
Der Rechner ist gegen alle elf Rechenbeispiele des Bundesbauministeriums und zwei Beispiele des nordrhein-westfälischen Bauministeriums getestet und trifft deren Ergebnisse — auch ungerundet auf zehn Nachkommastellen, wie es Anlage 3 WoGG vorschreibt. Nicht abgebildet sind Härtefälle und Sonderfälle etwa bei Wohnheimen. Die tatsächliche Höhe setzt die Wohngeldstelle fest.

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Rechtsstand & Quellen

Stand: 24.08.2026

Die Berechnung dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die tatsächliche Höhe setzt die Wohngeldstelle fest.Zur Methodik