Wohngeld berechnen
Eine alleinstehende Rentnerin mit 1.300 € Bruttorente und 335 € Bruttokaltmiete in Mietenstufe I erhält 110 € Wohngeld im Monat (§ 19 WoGG). Wie viel dir zusteht, hängt von Haushaltsgröße, Mietenstufe, Miete und Einkommen ab.
Befund — voraussichtliches Wohngeld
354 €
Voraussichtliches Wohngeld: 354 € pro Monat.
Zu berücksichtigende Miete: 786,40 € · Einkommen: 1.358,00 €
Gegen 13 amtliche Beispiele getestet§ 19 WoGG · BMWSB und MHKBD NRW · Rechtsstand 24.08.2026
Hinweis: Die Mietenstufe entscheidet stark über die Höhe. Prüfe sie in der amtlichen Gemeindeliste — eine Gemeinde kann eine andere Mietenstufe haben als der gleichnamige Landkreis.
Hinweis: Nicht abgebildet sind unter anderem Härtefallregelungen, der Grundrentenfreibetrag nach § 17a WoGG und Sonderfälle bei Wohnheimen. Die Wohngeldstelle setzt die tatsächliche Höhe fest.
Deine Angaben
Steht im amtlichen Gemeindeverzeichnis. Achtung: Gemeinde und gleichnamiger Landkreis können unterschiedliche Stufen haben.
Kaltmiete plus kalte Betriebskosten. Ohne Heizung, Warmwasser, Haushaltsstrom und Garage (§ 9 Abs. 2 WoGG).
Prüfmethode & Rechenweg
- Zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder (n)
- 2
- Mietenstufe
- IV
- Höchstbetrag (Anlage 1)
- 619 €
- + Klimakomponente (§ 12 Abs. 7) → Kappungsgrenze
- 643,80 €
- + Heizkostenentlastung inkl. CO₂-Anteil (§ 12 Abs. 6)
- 142,60 €
- Bruttokaltmiete
- 650,00 €
- Zu berücksichtigende Miete M (auf Höchstbetrag gedeckelt)
- 786,40 €
- Gesamteinkommen Y (monatlich, nach Abzügen und Freibeträgen)
- 1.358,00 €
- Formel § 19 Abs. 1 WoGG
- 1,15 · (M − (a + b·M + c·Y) · Y) mit a=0.03, b=0.0003571, c=0.0000304
- z₁ = a + b·M + c·Y
- 0,35
- z₂ = z₁ · Y
- 478,16 €
- z₃ = M − z₂
- 308,24 €
- Voraussichtliches Wohngeld
- 354 € pro Monat
Annahmen
- Deine Miete liegt über dem Höchstbetrag für deine Haushaltsgröße und Mietenstufe. Gerechnet wird deshalb mit dem Höchstbetrag, nicht mit der tatsächlichen Miete.
- Die Bruttokaltmiete umfasst keine Heizkosten, kein Warmwasser, keine Haushaltsenergie und keine Garage (§ 9 Abs. 2 WoGG).
- Maßgeblich ist das im Bewilligungszeitraum erwartete Einkommen, nicht das der Vergangenheit.
Höchstbeträge nach Mietenstufe (Anlage 1 WoGG)
| Personen | I | II | III | IV | V | VI | VII |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 361 € | 408 € | 456 € | 511 € | 562 € | 615 € | 677 € |
| 2 | 437 € | 493 € | 551 € | 619 € | 680 € | 745 € | 820 € |
| 3 | 521 € | 587 € | 657 € | 737 € | 809 € | 887 € | 975 € |
| 4 | 608 € | 686 € | 766 € | 858 € | 946 € | 1035 € | 1139 € |
| 5 | 694 € | 782 € | 875 € | 982 € | 1080 € | 1183 € | 1302 € |
| je weitere | +82 € | +94 € | +106 € | +119 € | +129 € | +149 € | +163 € |
Zu diesen Beträgen kommen die Heizkostenentlastung inklusive CO₂-Anteil (§ 12 Abs. 6) und — nur bei gedeckelter Miete — die Klimakomponente (§ 12 Abs. 7).
Häufige Fragen
- Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
- Wohngeld können Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss und selbstnutzende Eigentümer als Lastenzuschuss erhalten (§ 3 WoGG). Entscheidend sind Haushaltsgröße, Miete beziehungsweise Belastung und Gesamteinkommen. Kein Anspruch besteht, wenn ein Haushaltsmitglied eine Leistung bezieht, bei der die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden — seit dem 1. Juli 2026 ist das das Grundsicherungsgeld, das das Bürgergeld abgelöst hat (§ 7 WoGG).
- Was zählt zur Miete — und was nicht?
- Maßgeblich ist die Bruttokaltmiete: Nettokaltmiete plus kalte Betriebskosten. Ausdrücklich nicht dazu gehören Heizkosten, Warmwasserbereitung, sonstige Haushaltsenergie sowie Vergütungen für Garage oder Stellplatz (§ 9 Abs. 2 WoGG). Heizkosten werden stattdessen über eine eigene Pauschale berücksichtigt.
- Warum kann die berücksichtigte Miete über dem Höchstbetrag liegen?
- Weil zwei Dinge nacheinander passieren. Zuerst wird die Miete auf den Höchstbetrag deiner Haushaltsgröße und Mietenstufe gedeckelt, erhöht um die Klimakomponente. Danach kommt die Heizkostenentlastung inklusive CO₂-Anteil hinzu — und zwar immer, auch bei gedeckelter Miete. Deshalb liegt die zu berücksichtigende Miete regelmäßig über dem Höchstbetrag aus Anlage 1.
- Was ist die Mietenstufe und wo finde ich meine?
- Die Mietenstufe I bis VII bildet das örtliche Mietniveau ab und beeinflusst die Höhe stark. Sie steht in der amtlichen Gemeindeliste (Anlage zu § 1 Abs. 3 WoGV, Stand 1. Januar 2023, im Jahr 2026 unverändert gültig). Achte darauf, die Stufe deiner Gemeinde zu nehmen: ein Landkreis kann eine andere Stufe haben als die gleichnamige Stadt.
- Wie wird mein Einkommen angerechnet?
- Vom Bruttoeinkommen wird zunächst der Werbungskosten-Pauschbetrag abgezogen (§ 9a EStG: 1.230 Euro im Jahr bei Arbeitnehmern, 102 Euro bei Renten). Danach wird für jede der drei Kategorien Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Rentenversicherung jeweils ein Zehntel abgezogen (§ 16 WoGG) — bei allen drei also 30 Prozent. Anschließend kommen Freibeträge nach §§ 17 und 17a hinzu, etwa 150 Euro monatlich bei einem Grad der Behinderung von 100.
- Wird Arbeitslosengeld I anders behandelt?
- Ja. Bei Arbeitslosengeld I wird weder ein Werbungskosten-Pauschbetrag abgezogen noch einer der pauschalen Zehn-Prozent-Abzüge vorgenommen. Das Arbeitslosengeld geht in voller Höhe in das Gesamteinkommen ein. Das ist eine häufige Fehlerquelle in anderen Rechnern.
- Wie genau ist das Ergebnis?
- Der Rechner ist gegen alle elf Rechenbeispiele des Bundesbauministeriums und zwei Beispiele des nordrhein-westfälischen Bauministeriums getestet und trifft deren Ergebnisse — auch ungerundet auf zehn Nachkommastellen, wie es Anlage 3 WoGG vorschreibt. Nicht abgebildet sind Härtefälle und Sonderfälle etwa bei Wohnheimen. Die tatsächliche Höhe setzt die Wohngeldstelle fest.
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Rechtsstand & Quellen
Stand: 24.08.2026
- Wohngeldgesetz (WoGG)Wohngeld ist Mietzuschuss (Mieter) oder Lastenzuschuss (selbstnutzende Eigentümer). Kein Anspruch, wenn ein Haushaltsmitglied eine Transferleistung bezieht, bei der die Kosten der Unterkunft bereits berücksichtigt wurden (§ 7 WoGG) — seit 01.07.2026 heißt die frühere Bürgergeld-Leistung dort „Grundsicherungsgeld nach dem SGB II".
- Anlage 1 zu § 12 Abs. 1 WoGG — Höchstbeträge für Miete und BelastungHöchstbeträge nach Haushaltsgröße und Mietenstufe I–VII; ab 6 Personen Mehrbetrag je weiterem Mitglied.
- Anlage 2 zu § 19 Abs. 1 WoGG — Parameter a, b und c
- Anlage 3 zu § 19 Abs. 2 WoGG — Mindestwerte M und Y, RechenschritteRechenweg: z1 = a + b·M + c·Y; z2 = z1·Y; z3 = M − z2; z4 = 1,15·z3. Alle Zwischenwerte als Festkommazahl mit zehn Nachkommastellen; Endergebnis kaufmännisch auf volle Euro.
- Anlage zu § 1 Abs. 3 WoGV — Mietenstufen der GemeindenAmtliche Gemeindeliste, Stand 01.01.2023, im Jahr 2026 unverändert gültig. TUZAK: Eine Gemeinde und der gleichnamige Landkreis können unterschiedliche Mietenstufen haben.
- Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes — Neufassung der Anlagen 1 bis 3
- Wohngeld — Berechnung, Heizkosten- und KlimakomponenteQuelle der amtlichen Rechenbeispiele, gegen die dieser Rechner getestet wird.
- § 9a EStG — Pauschbeträge für WerbungskostenArbeitnehmer 1.230 €/Jahr (102,50 €/Monat); Renten und sonstige Einkünfte 102 €/Jahr (8,50 €/Monat).
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wohngeldgesetz (WoGVwV)Regelgrenze für erhebliches Vermögen: 60.000 € für die erste, 30.000 € für jede weitere Person.
Die Berechnung dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die tatsächliche Höhe setzt die Wohngeldstelle fest.Zur Methodik