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Arbeit & Gesundheit

Krankengeld berechnen

Krankengeld sind 70 % deines Regelentgelts, höchstens aber 90 % deines Nettoarbeitsentgelts — kalendertäglich berechnet, ein Monat zählt dabei als 30 Tage. Bei 3.200 € Brutto und 2.140 € Netto sind das 64,20 € pro Kalendertag brutto — die Auszahlung liegt nach Abzug von Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung noch etwas darunter.

Befund — Krankengeld brutto pro Kalendertag

64,20 €

entspricht 1.926,00 € für einen vollen Monat (30 Kalendertage)

Gegen amtliche Beispiele geprüft§ 47 SGB V · Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld · Rechtsstand 24.08.2026

Voraussichtliche Auszahlung — Näherung, kein Bescheid

55,86 €pro Kalendertag

Die voraussichtliche Auszahlung ist eine NÄHERUNG, kein amtlich geprüfter Betrag: für den Beitragsabzug aus Krankengeld existiert keine amtliche, bis zum Netto durchgerechnete Beispielrechnung, und die genaue Rundungsregel je Versicherungszweig ist nicht amtlich dokumentiert. Verbindlich ist ausschließlich der Bescheid deiner Krankenkasse; die Abweichung liegt erfahrungsgemäß im Bereich weniger Cent pro Kalendertag.

Hinweis: Der Kinderlosenzuschlag von 0.6 Beitragssatzpunkten wird UNGETEILT aufgeschlagen, nicht mithalbiert (§ 59 Abs. 5 SGB XI). Dein PV-Abzug beträgt deshalb 2.4 %.

Hinweis: Vom Krankengeld wird KEIN Krankenversicherungsbeitrag abgezogen — auch nicht der kassenindividuelle Zusatzbeitrag (§ 224 Abs. 1 SGB V).

Hinweis: Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: es erhöht den Steuersatz auf deine übrigen Einkünfte, du bist zur Steuererklärung verpflichtet und musst mit einer Nachzahlung rechnen.

Hinweis: Nicht jeder gesetzlich Versicherte hat Anspruch: Familienversicherte und mehrere Pflichtversichertengruppen sind ausgeschlossen; für freiwillig versicherte Selbstständige mit Wahlerklärung und Künstlersozialversicherte entsteht der Anspruch erst ab der siebten Woche.

Hinweis: Mehrfachbeschäftigung bei mehreren Arbeitgebern mit anteiliger Kürzung ist hier nicht abgebildet — dieser Rechner geht von einem Arbeitsverhältnis aus.

Hinweis: Dieser Rechner rechnet für abhängig Beschäftigte. Für einige Gruppen wird das Krankengeld nach ANDEREN Regeln bemessen, sodass das Ergebnis hier nicht passt: für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Qualifizierungs- oder Übergangsgeld richtet es sich nach § 47b SGB V grundsätzlich nach der Höhe dieser Leistung; für freiwillig versicherte Selbstständige, Künstlersozialversicherte, Landwirte und Seeleute gelten eigene Regelentgelt- und Satzungsregeln (§ 47 Abs. 3 bis 5 SGB V); für Grenzgänger, deren Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht hat, tritt an die Stelle des Nettoarbeitsentgelts das um die Sozialversicherungsbeiträge geminderte Regelentgelt. Frag in diesen Fällen deine Krankenkasse — die Zahl oben wäre nur scheinbar genau.

Hinweis: Die 78 Wochen (546 Kalendertage) sind KEINE reine Krankengeld-Zahldauer, sondern schließen die Zeit der Entgeltfortzahlung ein, weil der Anspruch währenddessen ruht (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V) und Ruhenszeiten als Bezugszeiten zählen (§ 48 Abs. 3 SGB V). Bei durchgehender AU verbleiben praktisch meist 546 − 42 = 504 Auszahlungstage.

Hinweis: AU-Tage VOR der ärztlichen Feststellung (Wartetage) zählen NICHT auf die Höchstbezugsdauer, auch wenn dafür Entgeltfortzahlung geleistet wurde. Die Anrechnung beginnt erst mit dem Tag der ärztlichen Feststellung.

Deine Angaben

Wie wird dein Gehalt bemessen?

Prüfmethode & Rechenweg

Regelentgelt (Brutto ÷ 30, festes Monatsgehalt)
3.200,00 € ÷ 30 = 106,67 €
Kumuliertes Regelentgelt
106,67 €
Nettoarbeitsentgelt kalendertäglich (§ 47 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 SGB V)
2.140,00 € ÷ 30 = 71,33 €
70 % des kumulierten Regelentgelts
74,67 €
90 % des kumulierten Nettoarbeitsentgelts
64,20 €
100 % des laufenden Nettoarbeitsentgelts (dritte Deckelung)
71,33 €
Krankengeld brutto pro Kalendertag
64,20 €
Abzug Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung (Näherung)
KV 0 % (§ 224 SGB V) + RV 9.3 % + ALV 1.3 % + PV 2.4 % vom Brutto-Krankengeld = 8,34 € pro Kalendertag
Voraussichtliche Auszahlung (Näherung)
55,86 € pro Kalendertag

Annahmen

  • Standardfall: ein Arbeitgeber, durchgehende Arbeitsunfähigkeit wegen einer Krankheit, gesetzlich pflichtversichert.

Krankengeld nach Bruttoeinkommen

Brutto-Krankengeld und Netto-Näherung nach Bruttoarbeitsentgelt
Brutto/Monat70 % vom Regelentgelt/Tagfür 30 Tage
1.800,00 €42,00 €1.260,00 €
2.500,00 €58,33 €1.749,90 €
3.200,00 €74,67 €2.240,10 €
4.200,00 €98,00 €2.940,00 €
5.000,00 €116,67 €3.500,10 €
5.812,50 €(BBG)135,63 €4.068,90 €

Diese Spalte zeigt 70 Prozent des Regelentgelts — den Wert, der allein von deinem Bruttoeinkommen abhängt. Dein tatsächliches Krankengeld kann niedriger sein: es beträgt höchstens 90 Prozent deines Nettoarbeitsentgelts (§ 47 Abs. 1 Satz 2 SGB V). Wie dieser Deckel bei dir wirkt, rechnet der Rechner oben aus — dort gibst du dein echtes Netto ein. Wir setzen hier bewusst keine geschätzten Nettowerte ein, weil sie das Ergebnis mitbestimmen würden, ohne dass es dir auffiele. Die letzte Zeile ist das Höchstkrankengeld 136 € des Jahres 2026, das sich aus der Beitragsbemessungsgrenze ergibt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Krankengeld?
Grundsätzlich 70 Prozent deines Regelentgelts (§ 47 Abs. 1 Satz 1 SGB V) — gedeckelt auf höchstens 90 Prozent deines Nettoarbeitsentgelts und zusätzlich auf höchstens 100 Prozent deines laufenden, ungekürzten Nettoarbeitsentgelts. Es gilt jeweils der niedrigste der drei Werte. Bei 3.200 € Brutto und 2.140 € Netto im Monat sind das 64,20 € pro Kalendertag Krankengeld brutto.
Wann beginnt die Auszahlung des Krankengelds?
Nicht sofort. Solange dein Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leistet — regelmäßig bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage, § 3 EFZG) — ruht der Anspruch auf Krankengeld (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Die Krankenkasse zahlt erst danach, wenn die Arbeitsunfähigkeit fortbesteht.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Höchstens 78 Wochen (546 Kalendertage) wegen derselben Krankheit innerhalb einer Blockfrist von drei Jahren (§ 48 Abs. 1 SGB V). Wichtig: diese 78 Wochen schließen die Zeit der Entgeltfortzahlung ein, weil Ruhenszeiten als Bezugszeiten zählen — bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit bleiben praktisch meist rund 504 Auszahlungstage übrig.
Warum ist die tatsächliche Auszahlung niedriger als das berechnete Krankengeld?
Weil vom Brutto-Krankengeld Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgehen, die du zur Hälfte selbst trägst (§ 170 SGB VI, § 347 SGB III, § 59 SGB XI) — Krankenversicherungsbeiträge fallen dagegen nicht an (§ 224 SGB V). Für die genaue Rundung dieses Abzugs gibt es keine amtliche Fundstelle; der ausgewiesene Netto-Betrag ist deshalb eine Näherung, keine amtlich geprüfte Auszahlungssumme. Verbindlich ist der Bescheid deiner Krankenkasse.
Was ist das Höchstkrankengeld 2026?
135,63 € brutto pro Kalendertag — 70 Prozent des Höchstregelentgelts von 193,75 €, das sich aus der Beitragsbemessungsgrenze Kranken-/Pflegeversicherung 2026 (69.750 € jährlich) ergibt. Diese Grenze greift unabhängig vom Nettoeinkommen, sobald dein Regelentgelt darüber liegt.
Muss ich Krankengeld versteuern?
Krankengeld selbst ist steuerfrei (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG). Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG): es erhöht den Steuersatz auf deine übrigen Einkünfte des Jahres, macht dich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und führt häufig zu einer Nachzahlung. Dieser Rechner bildet den Progressionsvorbehalt selbst nicht ab — er zeigt nur die Höhe des Krankengelds.

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Rechtsstand & Quellen

Stand: 24.08.2026

Die Berechnung dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung durch deine Krankenkasse. Über die tatsächliche Höhe und Dauer entscheidet ausschließlich der Bescheid deiner Krankenkasse.Zur Methodik